Spenden

Sie wollen meinen Wahlkampf und meine Arbeit unterstützen? Dann können Sie gerne einen Betrag Ihrer Wahl auf folgendes Konto überweisen:

CDU Kreisverband Vorpommern-Rügen

Bank: Sparkasse Vorpommern

IBAN: DE 11 1505 0500 0100 1071 76

Wichtig: Bitte geben Sie als Betreff „von Allwörden“ an.

 

Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Sie werden vom Gesetzgeber als Beitrag zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens steuerlich begünstigt. Dies gilt für sämtliche Zuwendungen, das heißt nicht nur für Spenden, sondern auch für Mandatsträgerbeiträge und Mitgliedsbeiträge. Dabei benötigt man für Zuwendungen bis 200 Euro keine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt. Es ist dafür ausreichend, einen Kontoauszug einzureichen, aus dem die Spende hervorgeht. Trotzdem erhalten bei uns alle Spender ab 50 Euro eine Zuwendungsbestätigung, sofern uns eine Adresse vorliegt.
Den Nachweis über die Spende (Kontoauszug oder Nachweis von der Partei), reichen Sie zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt ein. Der Spendenbetrag muss im „Mantelbogen“ der Erklärung auf der Seite 2 im entsprechenden Feld eingetragen werden.
Die zu zahlende Einkommensteuer wird durch die Zuwendung an die Partei reduziert, und zwar in der Regel um die Hälfte des gespendeten Betrags (§ 34g EStG). Erst ab einem Spendenbetrag von 1.650 Euro (bei Einzel-Veranlagung) oder 3.300 Euro (bei Zusammen-Veranlagung) wird es komplizierter. Da reduziert der übersteigende Betrag bis 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro das zu versteuernde Einkommen (§ 10 b Abs. 2 EStG).